Übersicht freie Kapazitäten

Den jungen Menschen stehen in den verschiedenen Projektstellen Persönlichkeiten zur Seite, die über die gesetzlich geforderte, spezielle, persönliche Eignung, Ausbildungen und/oder über langjährige Erfahrungen und Weiterbildungen  in der Jugendarbeit verfügen, daher Fachkräfte gem. § 72,1.1 oder gem. § 72,1.2 SGB VIII sind, oder  als sogenannte Seniortrainer durch die Mitarbeit in den Projektstellen  ihre Berufs- und Lebenserfahrung  weiterzugeben bereit sind.


Für die niederfrequenten Betreuungsformen zur Erreichung einer lebenstauglichen Selbstständigkeit (§41 SGB VIII), auch in Verbindung mit abschließender Schul-Endspurt-Begleitung oder ersten Praktika-Schritten, stehen in unserem Stadthaus im historischen Stadtkern von Vélez-Málaga Zimmer in einer WG, aber auch separate Appartements zur Verfügung – immer der (noch) notwendigen Hilfestellung Rechnung tragend. Diese wird gewährleistet durch die vereinsinternen Fachkräfte, aber natürlich auch in vollem Umfang durch das sozial-psychologische Netzwerk des gemeinnützigen Vereins „www.huertolazo.eu.


Praktika sind je nach persönlicher Eignung auf allen Level möglich – bis zum wohl schon berufsfindenden Praktikum im Sterne-Restaurant, Hotellerie-Einstieg am Rande der Sahara  oder der schweißtreibenden Mithilfe bei der Mango- oder Avocadoernte .

Sowohl Verselbstständigung, Schulabschluss und/oder berufsfindende Praktika sind immer auf die Integration in den ersten deutschen Arbeitsmarkt ausgerichtet und dienen als gezielte Vorbereitung auf die Hilfestellung in der Projektstelle zur Berufsintegration „Stellwerk“.  Siehe dazu detaillierte Infos in der Projektbeschreibung „Stellwerk“.



--> Ein ev. hilfreiches Rechtsgutachten zum vieldiskutierten Fachkräftegebot nach § 72.1.1 und 72.1.2 SGB VIII finden Sie hier <--



Innerhalb der Vereinsstruktur sind auch länderübergreifende  Wechsel der Betreuungstellen jederzeit unbürokratisch möglich, wenn es für die angestrebte Zielsetzung opportun erscheint. Lediglich Langzeitaufenthalte (>3 Monate) bedürfen der Legalisierung der jeweiligen Aufenthaltsländer.